CBAM-Berichte
Die CBAM-Berichterstattung (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist eine zentrale Compliance-Anforderung für EU-Importeure und stellt sicher, dass mit importierten Waren verbundene CO2-Emissionen transparent überwacht und jedes Quartal an die EU-Kommission übermittelt werden.
Mit kolum können Sie Ihre CBAM-Berichte effizient erstellen, überprüfen und für die Einreichung vorbereiten, sodass Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen mit Zuversicht und Leichtigkeit erfüllen.
Was sind CBAM-Berichte?
CBAM-Berichte enthalten detaillierte Daten zu den in Ihren importierten Waren enthaltenen Emissionen, abgestimmt auf Ihre Zollanmeldungen und Einkaufsvolumen und strukturiert gemäß der EU-CBAM-Verordnung (EU) 2023/956.
Die Einreichung dieser Berichte ist für EU-Importeure von CBAM-Waren jedes Quartal verpflichtend, unterstützt die Klimaziele der EU und stellt gleichzeitig sicher, dass Ihr Unternehmen compliant bleibt.
Wie die CBAM-Berichterstattung in kolum funktioniert
Berichte einfach erstellen kolum aggregiert Ihre Importdaten, Emissionsdaten von Ihren Lieferanten und zollrelevante Details, um für jeden Berichtszeitraum einen konformen CBAM-Bericht zu erstellen.
Daten überprüfen und bestätigen Sie können den erzeugten Bericht auf Richtigkeit prüfen, Ihre Emissions- und Importangaben validieren und Ihre Einreichungsbereitschaft bestätigen.
An die EU-Kommission übermitteln Sobald Ihr Bericht finalisiert ist, laden Sie ein
.zipPaket herunter, das Sie dann an die EU CBAM Transitional Registry hochladen, um Ihre Compliance für das Quartal abzuschließen.
Warum das wichtig ist
Rechtzeitige und genaue CBAM-Berichterstattung hilft Ihrer Organisation:
Nicht-Compliance-Strafen und Verzögerungen beim Zoll zu vermeiden.
Transparenz und eine klimabewusste Lieferkette aufrechtzuerhalten.
Vertrauen bei Stakeholdern, Kunden und Aufsichtsbehörden aufzubauen.
Mit Ihren CBAM-Aufgaben fortfahren
CBAM-Berichte erstellen
Erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihre vierteljährlichen CBAM-Berichte innerhalb von kolum erstellen.
CBAM-Berichte einreichen
Befolgen Sie den Prozess, um Ihren CBAM-Bericht mithilfe des Übergangsregisters an die EU-Kommission zu übermitteln.
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